Finanzbehördliche Vertretung
Eine Steuerprüfung dient nur einem einzigen Zweck: „Die Durchsetzung der Gleichmäßgkeit der Besteuerung zu gewährleisten“. Was gut klingt, bedeutet für Sie leider selten etwas Gutes. Meist kommt es dabei zu erheblichen Nachforderungen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt, Ihre steuerlichen Interessen durchzusetzen.
Zunächst versuchen wir eine steuerliche Betriebsprüfung nach Möglichkeit zu vermeiden. Da das nicht immer gelingt, begleiten Sie von der ersten Stunde bis zur Schlussbesprechung. Gemeinsam führen wir Gespräche mit dem Prüfer und beantworten dessen offene Fragen und sind auch bei der Schlussbesprechung an Ihrer Seite.
Unsere Hilfe für Ihre Steuerprüfung:
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
- fachliche Stellungnahmen zum Prüfbericht
- (partielle) Anwesenheit während der Prüfungstage
- Formulierung von Anträgen und Einsprüchen
- Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) bei Finanzbehörden
- Vorbereitung der Klageverfahren vor dem Finanzgericht