Handel
Händler haben im Steuerrecht mit einer Flut von Besonderheiten zu kämpfen. Z. B. wenn er ins EU-Ausland oder – noch viel komplizierter – in ein Nicht-EU-Land liefert. Das beginnt bei den speziellen umsatzsteuerlichen Regelungen, geht über die vorgeschriebene Dokumentation von Handelsgeschäften oder die Vorgaben zu Kassensystemen und mündet in den Vorschriften des Zollgesetzes.
So kann man z.B. die Frage nach der optimalen Rechtsform des Handelsbetriebes nicht pauschal beantworten. Je nach Ertragskraft des Unternehmens, seines Alters (Neugründung oder „alter Hase“), seiner Verfügbarkeit (ganzjährig oder nur zum Weihnachtsmarkt) oder seiner Finanzierung haben wir ganz spezielle Antworten, die sich für den Händler schnell in barer Münze auszahlen. Wollen Sie mehr wissen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Diese Leistungen erbringen wir für den Handel:
- Buchhaltung / Jahresabschlüsse / Steuererklärungen
- Personal- und Lohnabrechnung (bis zum Lohnüberweisungsträger)
- Erfolgs- und Abweichungsanalyse
- Planung der Steuervorauszahlungen
- Betreuung von Betriebsprüfungen
- Mandantenindividuelle Kontenbezeichnungen
- Erstellung einer monatlichen Liquiditätsrechnung
- Überprüfung der Kassenbuchführung
- Planungsrechnungen und Controlling
- Planung von Investitionen
- Vorbereitung von Kreditanträgen
- Rechtsformenwahl und -Umwandlung
- Soll-Ist Analysen
- Beratung zur Unternehmensnachfolge