Ärzte & Zahnärzte
Ärzte sind in erster Linie gute Helfer, aus steuerlicher Sicht sind sie aber Unternehmer. Je besser und erfolgreicher Sie als Helfer sind, umso mehr müssen Sie sich auf Ihren Steuerberater verlassen können, der die „andere“ Front im Auge behält und für Sie heir handelt.
Wir kennen uns aus mit Gesundheitsmarkt, Kassenärztlicher Vereinigung, mit komplexen Vergütungssystemen oder mit umsatzsteuerfreien, -ermäßigten oder -pflichtigen Arztleistungen.
Mit Herzblut übernehmen wir Ihre laufende steuerliche Betreuung, Ihre Finanzbuchführung und Lohnbuchführung und alle anderen steuerlichen Angelegenheiten Ihrer Praxis.
Und wir beraten Sie auch gern betriebswirtschaftlich, z.B. bei Ihrer Niederlassung oder bei Praxiskauf/-verkauf, beim Etablieren von Gemeinschaftspraxen oder bei Investitionen.
Diese Leistungen erbringen wir für Ärzte und Zahnärzte:
Steuerberatung
- Abwicklung der Lohnbuchhaltung
- Aufbereitung einer Finanzbuchführung, auch online
- Erstellung der jährlichen Steuererklärungen
- Teilnahme an Betriebsprüfungen und Durchsetzungsberatung
Unternehmensberatung
- Praxisübertragungen oder Praxisfusionen
- Praxisnachfolge (Schenkung oder Kauf)
- Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
- Ideen zur betrieblichen Altersversorgung von Mitarbeitern
- Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschußrechnung)
- Jahresabschluss