Handwerk & Dienstleistungen
Das Steuerrecht ist nicht gerade des Handwerkers liebster Freund. Es ist kompliziert, arbeitsaufwändig und strotzt vor unzähligen Sonderregelungen. Sprichwörtlich dafür ist z.B. der Bau mit seinem spezifischen Konstrukt „Baulohn". Aber auch andere Handwerker müssen lückenlos über Mindestlohn, ordnungsgemäße Kassenbuchführung, steuerliche Aufzeichnungspflichten usw. Bescheid wissen.
Dann ist es gut, einen Steuerberater an seiner Seite zu wissen, der sich nicht nur mit Sofortmeldepflicht, Soka-Bau oder Winterbeschäftigungsumlage, sondern auch mit Bewertung unfertiger Leistungen, Nutzung der Fahrzeugflotte oder der Urlaubskasse der Dachdecker auskennt. All unsere Mandanten aus Handwerk und Dienstleistung werden Ihnen das bestätigen.
Diese Leistungen erbringen wir für Handwerker:
- Rechnungswesen, Buchführung
- Jahresabschluss
- Jährliche Steuererklärungen
- Lohnbuchhaltung
- Baulohnabrechnung
- steuerliche Gestaltungsstrategien und fachliche Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertung der Kennzahlen
- Beratung bei Existenzgründung
- Beratung bei Unternehmensübergabe oder -nachfolge